Wichtiges auf einen Blick

Hier erfahren Sie als Eltern Wichtiges zu folgenden Stichpunkten:

Datenschutz, Ganztag, Zusammenarbeit, Informationsmöglichkeiten, Schulsozialarbeit, Aktivitäten, Hausaufgaben, Förderverein, Schülerbücherei, Beurlaubung, Erkrankung Kinder oder Lehrperson, Schulregeln.....


Datenschutz

Datenschutzverordnung
VO-DV I
Datenschutzverordnung.pdf (134.19KB)
Datenschutzverordnung
VO-DV I
Datenschutzverordnung.pdf (134.19KB)

Anbei finden Sie die aktuelle Verordnung über die Verarbeitung zugelassener Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern.

 

Aktualisierung von Daten 
Sollte sich bei Ihnen die Adresse oder die Telefonnummer ändern, so teilen Sie uns das bitte in Ihrem Interesse so schnell wie möglich mit (der Klassen- oder der Schulleitung). Im Notfall (der hoffentlich nie eintritt) müssen wir Sie erreichen können.

Im Falle des Umzugs in einen anderen Ort sind Sie verpflichtet, Ihr Kind bei der Schule abzumelden - ein Telefonanruf genügt. Wichtig für uns ist Ihre neue Adresse, sowie die neue Schule, die Ihr Kind besuchen wird.

Beurlaubung eines Kindes

Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die jeweilige Lehrkraft. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann die Schulleitung gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden. (...)

Erkrankung des Kindes

Damit vor allem in der ersten Unterrichtsstunde der Schulbetrieb nicht zu sehr gestört wird, bitten wir  dringend darum,  Kinder vor 7.50 Uhr unter der oben angegebenen Nummer oder unter 919665  telefonisch zu entschuldigen. Ab spätestens 7.15 Uhr sind die ersten Lehrkräfte da, die Ihren Anruf entgegennehmen können. Aber auch eine Meldung auf dem Anrufbeantworter genügt.

Stellt eine Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn fest, dass ein Kind fehlt, das nicht entschuldigt ist, wird relativ schnell ein Rückruf an Sie erfolgen, damit sichergestellt wird, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts zugestoßen ist.

Erkrankung der Lehrkraft

Bei Erkrankung der Klassenlehrkraft werden die Kinder der Klasse am ersten Tag aufgeteilt, für die folgenden Tage erhalten Sie eine Information zur Vertretungsplanung. Die Betreuung öffnet dann nach Bedarf.

Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz

Das Gesetz bestimmt, dass  das Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen   verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, ansteckungsfähige  Lungentuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien.
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Bei allen Erkrankungen besteht die Verpflichtung, die Schule zu informieren. Die Schulleitung ihrerseits muss diese Fälle dem Gesundheitsamt melden. Sollten Sie unsicher sein, ob eine Erkrankung in Ihrer Familie oder ihres Kindes meldepflichtig ist - rufen Sie uns einfach an.

 

Förderverein

Die Bedeutung unseres Fördervereins wird angesichts des sinkenden Schuletats immer wichtiger. Der Jahresbeitrag liegt bei mindestens 12€  - nach oben ist keine Grenze gesetzt.

Mitgliedsanträge bekommen Sie über die Schule oder bei der Vorsitzenden Frau Seemann. Schauen Sie doch einmal auf die Seite des Fördervereins für weitere Informationen.

Ganztagsbetreuung

An unserer Schule besteht in der Zeit von 7.15 Uhr bis 16 Uhr  ein flexibles Betreuungsangebot. Die Betreuung wird von Frau Edith Abels geleitet.                            Die Telefonnummer lautet: 9183852

Näheres erfahren Sie auf der Seite der Betreuung.

Hausaufgaben

Täglich werden Hausaufgaben zu Übungszwecken erteilt. Die Kinder führen ein Hausaufgabenheft.

Die Eltern unterstützen in Form von:           

a) Kontrolle auf Vollständigkeit, Sorgfalt, Fehler

b) zusätzlicher Übung nach Absprache mit der Klassenlehrerin

Leseförderung

Unsere Schülerbücherei ist jeden Freitag in der Zeit von 9.35 Uhr bis 11 Uhr geöffnet und wird von vielen Kindern besucht. Die Ausleihe liegt in der Hand von Eltern.

Mehr als nur Unterricht

Im Laufe des Schuljahres finden folgende im Schulprogramm verankerte Aktivitäten statt:

- Einschulung

- Erntedankfest

- Martinszug

- Ausschulung

-Spiel- und Sportfest

Darüber hinaus wird mehrmals im Jahr klassenintern oder klassenübergreifend an Projekten gearbeitet und es werden von der Klassenpflegschaft organisierte Klassenfeste gefeiert.

Postmappe

Alle wichtigen Informationen der Schulleitung und der Klassenlehrerinnen erhalten Sie über die Postmappe. 

Schließung der Haupteingangstüre

Um Unbefugten den Zutritt zum Schulhaus zu erschweren, ist der Haupteingang am Morgen verschlossen. Bitte klingeln Sie am Eingang an der Schulhofseite.

Schulregeln

Für die Sicherung eines geregelten Schulablaufs ist die Einhaltung von Regeln unverzichtbar.

Schulregeln
Schulregeln 2017.pdf (102.92KB)
Schulregeln
Schulregeln 2017.pdf (102.92KB)


Hier unsere wichtigsten Vereinbarungen: 

  • Gewaltfreier Umgang und die Einhaltung von Höflichkeitsformen bilden eine gute Basis für unser Schulleben. Entsprechende Verhaltensweisen müssen stets trainiert werden.
  • Im Schulgebäude wird nicht gerannt, getobt und geschrien.
  • Alle Kinder hören auf jede Lehrperson, die Referendare, die Sekretärin und den Hausmeister.
  • Im Schulgebäude ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
  • Die Kleidung wird ordentlich am vorgesehenen Ort deponiert. In den Klassenräumen werden Hausschuhe oder Turnschuhe getragen. Nach Unterrichtsschluss sollen die Klassenräume aufgeräumt verlassen werden.
  • Jede Lehrperson achtet darauf, dass die Kinder mit entsprechender Kleidung in die Pause gehen. Sie vergewissert sich, dass alle Schüler/innen das Schulgebäude verlassen haben.
  • Grundsätzlich sollen die Schüler/innen bei Regen im Klassenraum bleiben und sich nicht in der Aula und auf Fluren aufhalten. Möglich ist auch, dass der Klassenlehrer/in entscheidet, mit der gesamten Klasse in entsprechender Schutzkleidung die Pause draußen zu verbringen.
  • Die Kinder sollen angehalten werden, möglichst in den Pausen zur Toilette zu gehen. So kann man das Risiko verringern, dass es zu unsachgemäßer Benutzung von WC's und zu Beschädigungen im Toilettenbereich kommt.

Im Sinne der Fürsorgepflicht für unsere Kinder wurden folgende Absprachen getroffen.

  • Wir achten auf ein gesundes Pausenbrot.
  • Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, dass die Kinder nicht mit dem Fahrrad oder Rollern zur Schule kommen. Sollte ihr Kind doch mit dem Fahrrad oder Roller kommen, so muss dieses/dieser außerhalb des Schulhofes abgestellt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust.
  • Die Handynutzung und die Nutzung von Smartwatches ist während des Schulmorgens verboten.
  • Wir sprechen sowohl im Elternhaus als auch in der Schule über die vielfältigen Möglichkeiten der Nutzung digitaler Medien und machen auf die Gefahren aufmerksam. Grundlage von Gesprächen sollten folgende Punkte sein:

- Wir bilden keine Gruppen mit dem Ziel andere auszuschließen.

- Wir bilden keine Gruppen, die sich gegen eine Person oder eine Personengruppe richtet.

- Wir verbreiten keine Lügen oder Gerüchte.

- Wir beleidigen niemanden.

    - Wir machen keine Fotos oder Videos von Personen ohne deren Einwilligung.

      - Wir leiten keine Fotos oder Videos an Dritte weiter oder veröffentlichen diese   ohne Einwilligung.

        - Wir sprechen mit einer uns vertrauten erwachsenen Person, wenn wir mitbekommen, dass jemand online gemobbt wird.


        Schulsozialarbeit

        Seit Anfang des Jahres 2012 gibt es an unserer Schule Schulsozialarbeit. Eine Schulsozialarbeiterin bietet in der Schule Beratung und Unterstützung für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen an.

        Sie steht Eltern und Schüler/innen als Ansprechpartnerin für verschiedene Fragen und Problemlagen zur Verfügung. Ein Gespräch mit ihr ist freiwillig und vertraulich. Kinder und Eltern können sich bei Problemen selbst mit ihr in Verbindung setzen oder der Kontakt wird durch die Lehrerkräfte vermittelt.

        Sprechstunden

        Da die Erfahrung gezeigt hat, dass feste Sprechzeiten wenig sinnvoll sind, haben wir uns entschlossen, diese nicht mehr einzurichten. Sollte Gesprächsbedarf mit der Lehrkraft oder der Schulleitung bestehen, so vereinbaren Sie einfach einen Termin - in dringenden Notfällen stehen wir Ihnen natürlich auch kurzfristig zur Verfügung.

        Wir arbeiten zusammen mit:

        - der Betreuung

        - den Kindergärten,

        - der Schulsozialarbeiterin,

        - Schulpsychologen, Therapeuten, SPZ….

         

        Wir informieren unsere Eltern:

         - an Elternabenden im Schuljahr,

        - auf 2 Elternsprechtagen im Schuljahr,

         - telefonisch,

         - über das Mitteilungsheft und die Postmappe